...sich im Offizialatsbezirk Oldenburg im Netzwerk verschiedenster kirchlicher Einrichtungen mehr als 50.000 Frauen, Männer und Jugendliche ehrenamtlich engagieren?

...im Offizialatsbezirk Oldenburg 130 Priester, 31 Diakone, 63 Pastoralrefe-
renten in der Seelsorge der über 100 Kirchengemeinden tätig sind?


...die katholische Kirche im Offizialatsbezirk Oldenburg 7 Bischöfliche Schulen und zwei Ordensschulen mit 6900 Schüler/innen und 485 Lehrer/innen unterhält?

...sich im Offizialatsbezirk Oldenburg im Netzwerk verschiedenster kirchlicher Einrichtungen mehr als 50.000 Frauen, Männer und Jugendliche ehrenamtlich engagieren?


  
Wie und ab wann muß ich zahlen?

Das Besondere Kirchgeld wird wie die übliche Kirchensteuer im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerfestsetzung erhoben, erstmals für das Kalenderjahr 2006.

Das Besondere Kirchgeld kann - wie auch die Kirchensteuer - bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Die durch die Zahlung des Besonderen Kirchgeldes entstehende tatsächliche Belastung ist also noch einmal geringer als der zu zahlende Betrag.
Der Einzug des Besonderen Kirchgeldes erfolgt - ebenfalls wie bei der Kirchensteuer - über die Finanzämter.

Das Steuergeheimnis des Kirchenmitgliedes und seines Ehepartners bleibt in vollem Umfang gewahrt. Ab 2007 erfolgt dann die Berücksichtigung im Rahmen der üblichen Vorauszahlungen an das Finanzamt sowie der Jahresveranlagungen.

Was ist eine "glaubensverschiedene Ehe"?
Allgemeines Kirchgeld und Besonderes Kirchgeld - Wo sind die Unterschiede?
Wer ist überhaupt betroffen?
Wie errechnet sich das Besondere Kirchgeld?
Warum wird das Besondere Kirchgeld erst jetzt erhoben?
Wie und ab wann muß ich zahlen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erhebung?
Wofür braucht die Kirche eigentlich das Geld?
 
   
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