...sich im Offizialatsbezirk Oldenburg im Netzwerk verschiedenster kirchlicher Einrichtungen mehr als 50.000 Frauen, Männer und Jugendliche ehrenamtlich engagieren?

...im Offizialatsbezirk Oldenburg 130 Priester, 31 Diakone, 63 Pastoralrefe-
renten in der Seelsorge der über 100 Kirchengemeinden tätig sind?


...die katholische Kirche im Offizialatsbezirk Oldenburg 7 Bischöfliche Schulen und zwei Ordensschulen mit 6900 Schüler/innen und 485 Lehrer/innen unterhält?

...sich im Offizialatsbezirk Oldenburg im Netzwerk verschiedenster kirchlicher Einrichtungen mehr als 50.000 Frauen, Männer und Jugendliche ehrenamtlich engagieren?


  
Das allgemeine und das Besondere Kirchgeld

Bereits seit Jahren erheben manche Gemeinden ein allgemeines Kirchgeld, ein Ortskirchgeld, das für unmittelbare Belange der Kirchengemeinde verwendet wird.

Das Ortskirchgeld wird z.Zt. als freiwillige Abgabe erbeten. Es kann zwischen 3 und 60 Euro jährlich betragen.
Das Ortskirchgeld ist nicht identisch mit dem Besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe.

Bislang haben in einer glaubensverschiedenen Ehe katholische Ehepartner, die entweder ein geringes oder gar kein eigenes Einkommen hatten, keine oder nur sehr wenig Kirchensteuer bezahlt. Das Kirchensteuerrecht sieht jedoch vor, dass die katholische Kirche in diesen Fällen das Besondere Kirchgeld erheben kann.

Das Besondere Kirchgeld ist eine besondere Art der Kirchensteuer.
Wie die Kirchensteuer wird es im Zuge der Einkommensteuer durch den Staat für die Kirche eingezogen.

Für Paare, die in glaubensverschiedener Ehe leben, kann das bedeuten, dass sie in Zukunft in der Form des Besonderen Kirchgeldes einen Beitrag zur Kirchensteuer leisten müssen.

Für die Bemessung des Besonderen Kirchgeldes wird ein Teil des gemeinsamen Familieneinkommens beider Ehepartner berücksichtigt, nämlich der so genannte „Lebensführungsaufwand“.
Was ist eine "glaubensverschiedene Ehe"?
Allgemeines Kirchgeld und Besonderes Kirchgeld - Wo sind die Unterschiede?
Wer ist überhaupt betroffen?
Wie errechnet sich das Besondere Kirchgeld?
Warum wird das Besondere Kirchgeld erst jetzt erhoben?
Wie und ab wann muß ich zahlen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erhebung?
Wofür braucht die Kirche eigentlich das Geld?
 
   
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