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Das allgemeine
und das Besondere Kirchgeld
Bereits seit Jahren erheben manche Gemeinden
ein allgemeines Kirchgeld, ein Ortskirchgeld, das für unmittelbare
Belange der Kirchengemeinde verwendet wird.
Das Ortskirchgeld wird z.Zt. als freiwillige Abgabe erbeten.
Es kann zwischen 3 und 60 Euro jährlich betragen.
Das Ortskirchgeld ist nicht identisch mit dem Besonderen Kirchgeld
in glaubensverschiedener Ehe.
Bislang haben in einer glaubensverschiedenen Ehe katholische
Ehepartner, die entweder ein geringes oder gar kein eigenes
Einkommen hatten, keine oder nur sehr wenig Kirchensteuer bezahlt.
Das Kirchensteuerrecht sieht jedoch vor, dass die katholische
Kirche in diesen Fällen das Besondere Kirchgeld erheben
kann.
Das Besondere Kirchgeld ist eine besondere Art der Kirchensteuer.
Wie die Kirchensteuer wird es im Zuge der Einkommensteuer durch
den Staat für die Kirche eingezogen.
Für Paare, die in glaubensverschiedener Ehe leben, kann
das bedeuten, dass sie in Zukunft in der Form des Besonderen
Kirchgeldes einen Beitrag zur Kirchensteuer leisten müssen.
Für die Bemessung des Besonderen Kirchgeldes wird ein Teil
des gemeinsamen Familieneinkommens beider Ehepartner berücksichtigt,
nämlich der so genannte „Lebensführungsaufwand“. |
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