...im Bistum Osnabrück in über 600 sozialen Einrichtungen und Diensten rund 16.000 hauptamtliche Mitarbeiter mehr als 260.000 Menschen helfen, pflegen, beraten und begleiten?

...im Bistum Osnabrück in rund 200 Kindertagesstätten 18.000 Kinder und in 15 allgemeinbildenden Schulen 10.000 Kinder und Jugendliche begleitet und gefördert werden?

...im Bistum Osnabrück für die Seelsorge der rund 580.000 Katholiken in 256 Kirchengemeinden 223 Priester und Diakone sowie 161 Gemeinde- und Pastoralreferent(inn)en tätig sind?

...im Bistum Osnabrück in über 600 sozialen Einrichtungen und Diensten rund 16.000 hauptamtliche Mitarbeiter mehr als 260.000 Menschen helfen, pflegen, beraten und begleiten?


  
Wie und ab wann muß ich zahlen?

Das Besondere Kirchgeld wird wie die übliche Kirchensteuer im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerfestsetzung erhoben, erstmals für das Kalenderjahr 2006.

Das Besondere Kirchgeld kann - wie auch die Kirchensteuer - bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Die durch die Zahlung des Besonderen Kirchgeldes entstehende tatsächliche Belastung ist also noch einmal geringer als der zu zahlende Betrag.
Der Einzug des Besonderen Kirchgeldes erfolgt - ebenfalls wie bei der Kirchensteuer - über die Finanzämter.

Das Steuergeheimnis des Kirchenmitgliedes und seines Ehepartners bleibt in vollem Umfang gewahrt. Ab 2007 erfolgt dann die Berücksichtigung im Rahmen der üblichen Vorauszahlungen an das Finanzamt sowie der Jahresveranlagungen.

Was ist eine "glaubensverschiedene Ehe"?
Allgemeines Kirchgeld und Besonderes Kirchgeld - Wo sind die Unterschiede?
Wer ist überhaupt betroffen?
Wie errechnet sich das Besondere Kirchgeld?
Warum wird das Besondere Kirchgeld erst jetzt erhoben?
Wie und ab wann muß ich zahlen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erhebung?
Wofür braucht die Kirche eigentlich das Geld?
 
   



Info-Broschüre

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