...im Bistum Osnabrück in über 600 sozialen Einrichtungen und Diensten rund 16.000 hauptamtliche Mitarbeiter mehr als 260.000 Menschen helfen, pflegen, beraten und begleiten?

...im Bistum Osnabrück in rund 200 Kindertagesstätten 18.000 Kinder und in 15 allgemeinbildenden Schulen 10.000 Kinder und Jugendliche begleitet und gefördert werden?

...im Bistum Osnabrück für die Seelsorge der rund 580.000 Katholiken in 256 Kirchengemeinden 223 Priester und Diakone sowie 161 Gemeinde- und Pastoralreferent(inn)en tätig sind?

...im Bistum Osnabrück in über 600 sozialen Einrichtungen und Diensten rund 16.000 hauptamtliche Mitarbeiter mehr als 260.000 Menschen helfen, pflegen, beraten und begleiten?


  
Das allgemeine und das Besondere Kirchgeld

Bereits seit Jahren erheben manche Gemeinden ein allgemeines Kirchgeld, ein Ortskirchgeld, das für unmittelbare Belange der Kirchengemeinde verwendet wird.

Das Ortskirchgeld wird in einzelnen Gemeinden des Bistums erhoben. Es kann zwischen 3 und 60 Euro jährlich betragen.
Das Ortskirchgeld ist nicht identisch mit dem Besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe.

Bislang haben in einer glaubensverschiedenen Ehe katholische Ehepartner, die entweder ein geringes oder gar kein eigenes Einkommen hatten, keine oder nur sehr wenig Kirchensteuer bezahlt. Das Kirchensteuerrecht sieht jedoch vor, dass die katholische Kirche in diesen Fällen das Besondere Kirchgeld erheben kann.

Das Besondere Kirchgeld ist eine besondere Art der Kirchensteuer.
Wie die Kirchensteuer wird es im Zuge der Einkommensteuer durch den Staat für die Kirche eingezogen.

Für Paare, die in glaubensverschiedener Ehe leben, kann das bedeuten, dass sie in Zukunft in der Form des Besonderen Kirchgeldes einen Beitrag zur Kirchensteuer leisten müssen.

Für die Bemessung des Besonderen Kirchgeldes wird ein Teil des gemeinsamen Familieneinkommens beider Ehepartner berücksichtigt, nämlich der so genannte „Lebensführungsaufwand“.
Was ist eine "glaubensverschiedene Ehe"?
Allgemeines Kirchgeld und Besonderes Kirchgeld - Wo sind die Unterschiede?
Wer ist überhaupt betroffen?
Wie errechnet sich das Besondere Kirchgeld?
Warum wird das Besondere Kirchgeld erst jetzt erhoben?
Wie und ab wann muß ich zahlen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erhebung?
Wofür braucht die Kirche eigentlich das Geld?
 
   



Info-Broschüre

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