...im Bistum Osnabrück in über 600 sozialen Einrichtungen und Diensten rund 16.000 hauptamtliche Mitarbeiter mehr als 260.000 Menschen helfen, pflegen, beraten und begleiten?

...im Bistum Osnabrück in rund 200 Kindertagesstätten 18.000 Kinder und in 15 allgemeinbildenden Schulen 10.000 Kinder und Jugendliche begleitet und gefördert werden?

...im Bistum Osnabrück für die Seelsorge der rund 580.000 Katholiken in 256 Kirchengemeinden 223 Priester und Diakone sowie 161 Gemeinde- und Pastoralreferent(inn)en tätig sind?

...im Bistum Osnabrück in über 600 sozialen Einrichtungen und Diensten rund 16.000 hauptamtliche Mitarbeiter mehr als 260.000 Menschen helfen, pflegen, beraten und begleiten?


  
Die „glaubensverschiedene“ Ehe"

Der Begriff „glaubensverschiedene Ehe“ beschreibt Ehen, in denen der Ehepartner eines Kirchenmitglieds keiner Glaubensgemeinschaft angehört (z.B. durch Kirchenaustritt) oder aber einer anderen Glaubensgemeinschaft, die
keine Kirchensteuer über die staatliche Finanzverwaltung erhebt, angehört.

„Konfessionsverschiedene Ehen“ (z.B. katholisch-evangelisch) sind also von der Einführung des Besonderen Kirchgeldes nicht betroffen, denn jeder Ehepartner gehört ja einer anderen steuererhebenden Kirche an.

In diesen Fällen wird die von beiden Partnern gemeinsam gezahlte Kirchensteuer weiterhin jeweils hälftig auf die beiden Kirchen aufgeteilt.
Was ist eine "glaubensverschiedene Ehe"?
Allgemeines Kirchgeld und Besonderes Kirchgeld - Wo sind die Unterschiede?
Wer ist überhaupt betroffen?
Wie errechnet sich das Besondere Kirchgeld?
Warum wird das Besondere Kirchgeld erst jetzt erhoben?
Wie und ab wann muß ich zahlen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erhebung?
Wofür braucht die Kirche eigentlich das Geld?
 
   



Info-Broschüre

DOWNLOAD
(PDF-Datei, 183KB)