...im Bistum Hildesheim für die Seelsorge der 650.000 Katholiken in
313 Gemeinden 328 Priester und Diakone und 205 Gemeinde- und Pastoralreferenten beschäftigt sind?

...im Bistum Hildesheim mehr als 200 Einrichtungen für die Beratung
und Unterstützung unser Jugend bereit gehalten werden?


...im Bistum Hildesheim allein über 1500 Menschen in 60 Einrichtungen in der Altenhilfe beschäftigt sind?



...im Bistum Hildesheim für die Seelsorge der 650.000 Katholiken in
313 Gemeinden 328 Priester und Diakone und 205 Gemeinde- und Pastoralreferenten beschäftigt sind?



  
Wie und ab wann muß ich zahlen?

Das Besondere Kirchgeld wird wie die übliche Kirchensteuer im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerfestsetzung erhoben, erstmals für das Kalenderjahr 2006.

Das Besondere Kirchgeld kann - wie auch die Kirchensteuer - bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Die durch die Zahlung des Besonderen Kirchgeldes entstehende tatsächliche Belastung ist also noch einmal geringer als der zu zahlende Betrag.
Der Einzug des Besonderen Kirchgeldes erfolgt - ebenfalls wie bei der Kirchensteuer - über die Finanzämter.

Das Steuergeheimnis des Kirchenmitgliedes und seines Ehepartners bleibt in vollem Umfang gewahrt. Ab 2007 erfolgt dann die Berücksichtigung im Rahmen der üblichen Vorauszahlungen an das Finanzamt sowie der Jahresveranlagungen.

Was ist eine "glaubensverschiedene Ehe"?
Allgemeines Kirchgeld und Besonderes Kirchgeld - Wo sind die Unterschiede?
Wer ist überhaupt betroffen?
Wie errechnet sich das Besondere Kirchgeld?
Warum wird das Besondere Kirchgeld erst jetzt erhoben?
Wie und ab wann muß ich zahlen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erhebung?
Wofür braucht die Kirche eigentlich das Geld?
 
   
Rufen Sie uns an:

Unter der Nummer
01802-247886 können
Sie uns eine Nachricht
hinterlassen. Wir rufen
Sie dann zurück.*
Die Hotline ist nicht mehr besetzt.

0,06 Euro/Anruf aus dem
deutschen Festnetz

Info-Broschüre

DOWNLOAD
(PDF-Datei, 183KB)