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Wie und ab wann
muß ich zahlen?
Das Besondere Kirchgeld wird wie die übliche
Kirchensteuer im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerfestsetzung
erhoben, erstmals für das Kalenderjahr 2006.
Das Besondere Kirchgeld kann - wie auch die Kirchensteuer -
bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgabe geltend
gemacht werden. Die durch die Zahlung des Besonderen Kirchgeldes
entstehende tatsächliche Belastung ist also noch einmal
geringer als der zu zahlende Betrag.
Der Einzug des Besonderen Kirchgeldes erfolgt - ebenfalls wie
bei der Kirchensteuer - über die Finanzämter.
Das Steuergeheimnis des Kirchenmitgliedes und seines Ehepartners
bleibt in vollem Umfang gewahrt. Ab 2007 erfolgt dann die Berücksichtigung
im Rahmen der üblichen Vorauszahlungen an das Finanzamt
sowie der Jahresveranlagungen.

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