...im Bistum Hildesheim für die Seelsorge der 650.000 Katholiken in
313 Gemeinden 328 Priester und Diakone und 205 Gemeinde- und Pastoralreferenten beschäftigt sind?

...im Bistum Hildesheim mehr als 200 Einrichtungen für die Beratung
und Unterstützung unser Jugend bereit gehalten werden?


...im Bistum Hildesheim allein über 1500 Menschen in 60 Einrichtungen in der Altenhilfe beschäftigt sind?



...im Bistum Hildesheim für die Seelsorge der 650.000 Katholiken in
313 Gemeinden 328 Priester und Diakone und 205 Gemeinde- und Pastoralreferenten beschäftigt sind?



  
Wie wird das Kirchgeld berechnet?

Anknüpfungspunkt für das Besondere Kirchgeld ist der so genannte „Lebensführungsaufwand“. Er bezeichnet jenen Teil des gemeinsam zu versteuernden Einkommens, der jedem Ehepartner zur Deckung der persönlichen Aufwendungen in jedem Fall zusteht, also auch für die Beiträge für die jeweilige Religionsgemeinschaft, zu der er gehört.

Die konkrete Bemessungsgrundlage für das Besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe ist das gemeinsam zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung des § 51a Einkommensteuergesetz. Sie ist also identisch mit der Berechnung der üblichen Kirchensteuer.

Die Reduzierung auf den „Lebensführungsaufwand“ erfolgt durch die abweichende Höhe des Besonderen Kirchgeldes.

Kein Besonderes Kirchgeld ist zu zahlen, wenn das gemeinsam zu versteuernde Einkommen niedriger als 30.000 Euro ist. Und natürlich gilt das Kirchgeld nur dann, wenn die Eheleute überhaupt steuerlich gemeinsam
veranlagt werden. Die genaue Höhe des zu zahlenden Kirchgelds ergibt sich aus folgender Tabelle:

Gemeinsam zu versteuern-des Einkommen in Euro Jährlicher Kirchgeld-Beitrag in Euro
30.000-37.499
37.500-49.999
50.000-62.499
62.500-74.999
75.000-87.499
87.500-99.999
100.000-124.999
125.000-149.999
150.000-174.999
175.000-199.999
200.000-249.999
250.000-299.999
300.000 und mehr
96
156
276
396
540
696
840
1.200
1.560
1.860
2.220
2.940
3.600
 

Die Höhe des besonderen Kirchgeldes

Die von dem katholischen Ehepartner gegebenenfalls bereits gezahlte Kirchensteuer (z.B. im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses), wird auf das Kirchgeld vollständig angerechnet.
Bemessungsgrundlage für das Besondere Kirchgeld (Gemeinsam zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Absatz 5 Einkommensteuergesetz)
jährlich zu zahlendes Kirchgeld in Euro
Stand 1.1.2006

Was ist eine "glaubensverschiedene Ehe"?
Allgemeines Kirchgeld und Besonderes Kirchgeld - Wo sind die Unterschiede?
Wer ist überhaupt betroffen?
Wie errechnet sich das Besondere Kirchgeld?
Warum wird das Besondere Kirchgeld erst jetzt erhoben?
Wie und ab wann muß ich zahlen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erhebung?
Wofür braucht die Kirche eigentlich das Geld?
 
   
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