...im Bistum Hildesheim für die Seelsorge der 650.000 Katholiken in
313 Gemeinden 328 Priester und Diakone und 205 Gemeinde- und Pastoralreferenten beschäftigt sind?

...im Bistum Hildesheim mehr als 200 Einrichtungen für die Beratung
und Unterstützung unser Jugend bereit gehalten werden?


...im Bistum Hildesheim allein über 1500 Menschen in 60 Einrichtungen in der Altenhilfe beschäftigt sind?



...im Bistum Hildesheim für die Seelsorge der 650.000 Katholiken in
313 Gemeinden 328 Priester und Diakone und 205 Gemeinde- und Pastoralreferenten beschäftigt sind?



  
Wer ist überhaupt betroffen?

Wenn der katholische Ehepartner nur ein sehr geringes oder gar kein Einkommen hat, dann haben glaubensverschiedene Ehepaare in der Diözese Hildesheim bislang keine Abgabe gezahlt.

Das Kirchensteuerrecht sieht vor, dass die Berechnungsgrundlage für das Besondere Kirchgeld das gemeinsam zu versteuernde Einkommen der Ehepartner ist. Zugrunde gelegt wird also auch der Verdienst des nicht-katholischen Ehepartners.

Liegt das gemeinsam zu versteuernde Einkommen unter 30.000 Euro pro Jahr, wird kein Besonderes Kirchgeld erhoben.
Was ist eine "glaubensverschiedene Ehe"?
Allgemeines Kirchgeld und Besonderes Kirchgeld - Wo sind die Unterschiede?
Wer ist überhaupt betroffen?
Wie errechnet sich das Besondere Kirchgeld?
Warum wird das Besondere Kirchgeld erst jetzt erhoben?
Wie und ab wann muß ich zahlen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erhebung?
Wofür braucht die Kirche eigentlich das Geld?
 
   
Rufen Sie uns an:

Unter der Nummer
01802-247886 können
Sie uns eine Nachricht
hinterlassen. Wir rufen
Sie dann zurück.*
Die Hotline ist nicht mehr besetzt.

0,06 Euro/Anruf aus dem
deutschen Festnetz

Info-Broschüre

DOWNLOAD
(PDF-Datei, 183KB)