...im Bistum Hildesheim für die Seelsorge der 650.000 Katholiken in
313 Gemeinden 328 Priester und Diakone und 205 Gemeinde- und Pastoralreferenten beschäftigt sind?

...im Bistum Hildesheim mehr als 200 Einrichtungen für die Beratung
und Unterstützung unser Jugend bereit gehalten werden?


...im Bistum Hildesheim allein über 1500 Menschen in 60 Einrichtungen in der Altenhilfe beschäftigt sind?



...im Bistum Hildesheim für die Seelsorge der 650.000 Katholiken in
313 Gemeinden 328 Priester und Diakone und 205 Gemeinde- und Pastoralreferenten beschäftigt sind?



  
Das allgemeine und das Besondere Kirchgeld

Bereits seit Jahren erheben manche Gemeinden ein allgemeines Kirchgeld, ein Ortskirchgeld, das für unmittelbare Belange der Kirchengemeinde verwendet wird.

Das Ortskirchgeld wird in einzelnen Gemeinden des Bistums erhoben. Es kann zwischen 3 und 60 Euro jährlich betragen.
Das Ortskirchgeld ist nicht identisch mit dem Besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe.

Bislang haben in einer glaubensverschiedenen Ehe katholische Ehepartner, die entweder ein geringes oder gar kein eigenes Einkommen hatten, keine oder nur sehr wenig Kirchensteuer bezahlt. Das Kirchensteuerrecht sieht jedoch vor, dass die katholische Kirche in diesen Fällen das Besondere Kirchgeld erheben kann.

Das Besondere Kirchgeld ist eine besondere Art der Kirchensteuer.
Wie die Kirchensteuer wird es im Zuge der Einkommensteuer durch den Staat für die Kirche eingezogen.

Für Paare, die in glaubensverschiedener Ehe leben, kann das bedeuten, dass sie in Zukunft in der Form des Besonderen Kirchgeldes einen Beitrag zur Kirchensteuer leisten müssen.

Für die Bemessung des Besonderen Kirchgeldes wird ein Teil des gemeinsamen Familieneinkommens beider Ehepartner berücksichtigt, nämlich der so genannte „Lebensführungsaufwand“.
Was ist eine "glaubensverschiedene Ehe"?
Allgemeines Kirchgeld und Besonderes Kirchgeld - Wo sind die Unterschiede?
Wer ist überhaupt betroffen?
Wie errechnet sich das Besondere Kirchgeld?
Warum wird das Besondere Kirchgeld erst jetzt erhoben?
Wie und ab wann muß ich zahlen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erhebung?
Wofür braucht die Kirche eigentlich das Geld?
 
   
Rufen Sie uns an:

Unter der Nummer
01802-247886 können
Sie uns eine Nachricht
hinterlassen. Wir rufen
Sie dann zurück.*
Die Hotline ist nicht mehr besetzt.

0,06 Euro/Anruf aus dem
deutschen Festnetz

Info-Broschüre

DOWNLOAD
(PDF-Datei, 183KB)