...im Bistum Hildesheim für die Seelsorge der 650.000 Katholiken in
313 Gemeinden 328 Priester und Diakone und 205 Gemeinde- und Pastoralreferenten beschäftigt sind?

...im Bistum Hildesheim mehr als 200 Einrichtungen für die Beratung
und Unterstützung unser Jugend bereit gehalten werden?


...im Bistum Hildesheim allein über 1500 Menschen in 60 Einrichtungen in der Altenhilfe beschäftigt sind?



...im Bistum Hildesheim für die Seelsorge der 650.000 Katholiken in
313 Gemeinden 328 Priester und Diakone und 205 Gemeinde- und Pastoralreferenten beschäftigt sind?



  
Die „glaubensverschiedene“ Ehe"

Der Begriff „glaubensverschiedene Ehe“ beschreibt Ehen, in denen der Ehepartner eines Kirchenmitglieds keiner Glaubensgemeinschaft angehört (z.B. durch Kirchenaustritt) oder aber einer anderen Glaubensgemeinschaft, die
keine Kirchensteuer über die staatliche Finanzverwaltung erhebt, angehört.

„Konfessionsverschiedene Ehen“ (z.B. katholisch-evangelisch) sind also von der Einführung des Besonderen Kirchgeldes nicht betroffen, denn jeder Ehepartner gehört ja einer anderen steuererhebenden Kirche an.

In diesen Fällen wird die von beiden Partnern gemeinsam gezahlte Kirchensteuer weiterhin jeweils hälftig auf die beiden Kirchen aufgeteilt.
Was ist eine "glaubensverschiedene Ehe"?
Allgemeines Kirchgeld und Besonderes Kirchgeld - Wo sind die Unterschiede?
Wer ist überhaupt betroffen?
Wie errechnet sich das Besondere Kirchgeld?
Warum wird das Besondere Kirchgeld erst jetzt erhoben?
Wie und ab wann muß ich zahlen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Erhebung?
Wofür braucht die Kirche eigentlich das Geld?
 
   
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